Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss ein Paket mit 34 Punkten beschlossen, offizieller Titel: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". In den Schlagzeilen tauchte vor allem ein Punkt auf, der Kündigungsschutz für Hochverdiener. Das ist aber nur ein Baustein. Für euch als kleine und mittlere Unternehmen stecken in dem Papier mehrere Änderungen, die euren Arbeitsalltag ab 2027 spürbar verändern könnten.
Vorweg zwei Dinge. Erstens: Das ist ein Beschluss, kein Gesetz. Vieles kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch verschieben. Zweitens: Ich bin Recruiterin, keine Anwältin und ordne die Punkte praktisch ein, ohne euch eine Rechtsberatung zu geben.
Gehen wir die Punkte durch, die für den Mittelstand zählen.
Kündigungsschutz gegen Abfindung: die „Turbo-Trennung" für Topgehälter
Ab dem 1. Januar 2027 soll für Beschäftigte ab rund 177.450 Euro Jahreseinkommen ein neuer Weg entstehen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen: gegen Abfindung, ohne dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Die Zahl ist das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die aktuell bei rund 101.000 Euro liegt. Das Modell ist laut Papier an die Risikoträgerregelung aus dem Finanzsektor angelehnt.
Für euch klingt das erstmal nach mehr Spielraum. Eine teure Führungskraft, die nicht passt, ließe sich künftig leichter lösen, ohne monatelangen Streit vor dem Arbeitsgericht. Der Haken: leichter heißt nicht billiger. Solche Abfindungsmodelle bewegen sich üblicherweise im Bereich von einem Jahresgehalt und mehr, und bei sechsstelligen Paketen ist das eine sechsstellige Rechnung. Wer ab 2027 einen solchen Vertrag unterschreibt, verhandelt außerdem anders. Wer auf Kündigungsschutz verzichtet, will das im Grundgehalt, beim Signing oder in der Abfindungshöhe wiedersehen.
Wichtig: Die Regel greift nur auf dieser Gehaltsebene. Für den Großteil eurer Belegschaft ändert sich beim Kündigungsschutz nichts.
Steuern: Entlastung für viele, mehr Last für Topverdiener
Der größere Hebel im Paket ist die Einkommensteuerreform. Ab 2027 sollen kleine und mittlere Einkommen entlastet werden, volle Wirkung ab 2028, Volumen rund zehn Milliarden Euro. Konkret geplant sind ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Kinderfreibetrag, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag, mehr Kindergeld und ein flacherer Anstieg des Steuersatzes. Für eine Familie mit zwei berufstätigen Eltern, zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll das rund 600 Euro im Jahr ausmachen.
Für euch als Arbeitgeber ist das ein Argument, das ihr nutzen könnt. Wenn beim Netto eurer Leute mehr hängen bleibt, verschiebt sich die Wahrnehmung von Gehaltsrunden. Gleichzeitig wird die Gegenfinanzierung über die Topverdiener gestemmt: Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll künftig ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, ab 280.000 Euro sind 47 Prozent geplant. Erbschaft- und Vermögensteuer bleiben laut CSU unangetastet, die Dienstwagenbesteuerung ebenfalls. Ein Detail, das leicht untergeht und viele Betriebe direkt trifft: Minijobs sollen pauschal höher besteuert werden. Wenn ihr viel mit Minijobs arbeitet, im Handel, in der Gastronomie, in der Pflege, gehört das auf eure Kostenrechnung für 2027.
Krankmeldung: AU ab Tag eins, keine Krankschreibung per Telefon mehr
Zwei Änderungen betreffen den Umgang mit Krankheit. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll schon ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen sein, nicht mehr erst ab dem vierten.
Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist im KMU-Alltag aber keine. Für euch heißt es: klare Kommunikation an die Belegschaft, wann welcher Nachweis fällig ist, und ein Prozess, der auch am ersten Tag funktioniert. Ob die Regel tatsächlich weniger Kurzerkrankungen bringt oder vor allem mehr Arztbesuche und Wartezimmer, ist umstritten. Für die Praxis zählt: Eure interne Krankmeldungs-Routine gehört auf den Prüfstand, bevor das in Kraft tritt.
Befristungen: länger ohne Sachgrund möglich
Das Paket sieht vor, sachgrundlose Befristungen großzügiger zu gestalten als bisher. Nach den bislang bekannten Plänen sollen Verträge deutlich länger ohne sachlichen Grund befristet werden können als die heutigen zwei Jahre, mit mehr Verlängerungsmöglichkeiten. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht endgültig fest.
Für euch ist das ein echtes Planungsinstrument. Mehr Spielraum bei Befristungen senkt das Risiko einer Einstellung, gerade wenn ihr in unsicheren Zeiten wachsen wollt. Aber Vorsicht mit dem Rückschluss, das mache euch als Arbeitgeber automatisch attraktiver. Gute Fachkräfte lesen lange Befristungen oft als fehlende Bindung. Das Instrument hilft euch beim Risiko, nicht beim Employer Branding.
Beschäftigungsübergänge: mehr Werkzeuge für Wechsel
Rund um Trennungen und Wechsel entsteht ein ganzes Bündel an Instrumenten. Abfindungen sollen steuerlich umso stärker begünstigt werden, je schneller jemand eine neue Stelle antritt. Die Bundesagentur für Arbeit soll neue Werkzeuge bekommen, etwa die Erprobung von Beschäftigungsperspektiven und mehr Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften. Parallel plant das Kabinett eine „Job-to-Job-Erprobung", also die Möglichkeit, einen neuen Arbeitgeber vier Wochen zu testen, ohne den alten Vertrag zu kündigen.
Die Botschaft dahinter: Der Staat will Wechsel erleichtern statt Arbeitsplätze einfrieren. Für euch bedeutet das beides. Ihr verliert Leute vielleicht leichter, könnt aber auch leichter welche gewinnen, die anderswo gerade in Bewegung sind. Wer als Arbeitgeber sichtbar und schnell im Prozess ist, profitiert von diesem beweglicheren Markt.
Zuschläge, KI und Mitbestimmung
Der steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschlag soll bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro gelten, also für deutlich mehr Beschäftigte als heute. Für Betriebe mit Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit ist das ein spürbarer Punkt bei den Lohnkosten.
Beim Thema KI will die Koalition die Einführung im Betrieb schneller und einfacher machen, ausdrücklich „im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats". Wenn ihr einen Betriebsrat habt und KI-Tools einführen wollt, bleibt Mitbestimmung also Teil des Spiels. Plant das früh ein, statt es später nachzuholen.
Was ihr als KMU jetzt tun könnt
Noch ist nichts davon Gesetz, und Aktionismus lohnt sich nicht. Was sich lohnt, ist Vorbereitung an drei Stellen.
Schaut euch eure Vertragsvorlagen für Führungspositionen an. Wenn ihr ab 2027 auf dieser Gehaltsebene einstellt, wird die Frage Kündigungsschutz gegen Abfindung Teil jeder Verhandlung. Klärt früh mit eurer arbeitsrechtlichen Beratung, wie ihr damit umgehen wollt.
Rechnet die Kostenpunkte durch, die leicht übersehen werden. Höher besteuerte Minijobs und der ausgeweitete Sonn- und Feiertagszuschlag verändern eure Lohnnebenkosten, je nach Betrieb deutlich.
Und arbeitet an dem, was der Vertrag nicht mehr leisten wird: Bindung. Wenn Sicherheit als Argument auf den oberen Ebenen wegfällt und Wechsel für alle leichter werden, entscheidet stärker denn je, warum jemand bei euch anfängt und bleibt. Kultur, Aufgaben, Entwicklung. Das ist keine Softskill-Romantik, sondern euer härtestes Halteargument im Wettbewerb um gute Leute.
Die Reform verschiebt Sicherheit vom Arbeitsvertrag hin zu Marktwert und Beweglichkeit. Das gilt für eure Beschäftigten. Und es gilt für euch als Arbeitgeber genauso.
Grundlage dieser Einordnung ist die Berichterstattung von beck-aktuell zum Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 („Weniger Kündigungsschutz und mehr Steuern für Hochverdiener") sowie das Beschlusspapier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". Stand der Pläne: Sommer 2026, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.